Das Kaufrecht ist das häufigste Streitfeld im allgemeinen Zivilrecht.
Die Vertragsparteien begründen mit dem Kauf ein auf den gegenseitigen Austausch von Gütern oder Waren gegen Geld angelegtes Schuld- verhältnis.
Probleme stellen sich immer dann ein, wenn die Kaufsache mangelhaft ist, der Kaufpreis nicht gezahlt wird oder Lieferschwierigkeiten auftreten.
Besonderheiten gelten darüber hinaus für den sog. Verbrauchsgüterkauf.
Im Kaufrecht steht ihnen Dr. Wolf als versierter Anwalt zur Seite. Ihnen kommt dabei zu Gute, dass er über seine Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht im Bereich des KfZ-Kaufs ständig weitergeschult
wird, und im Rahmen dieser regelmäßigen Fortbildungen, immer über den aktuellen Stand der Rechtsprechung informiert wird.